• Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Allgemeines

    Nachstehende Bedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrückli-chen schriftlichen Zustimmung von CEBRA EVENT GMBH abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit; anders lautende Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese von CEBRA EVENT GMBH schriftlich bestätigt werden.

    2. Angebot und Abschluss

    2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck-, und Rechenfehler sind für CEBRA EVENT GMBH unverbindlich.

    2.2 Mit der Bestellung bietet uns der Auftraggeber den Abschluss eines Vertrages auf Grundlage des von CEBRA EVENT GMBH erstellten Angebots verbindlich an. Die Bestellung ist schriftlich vorzunehmen. CEBRA EVENT GMBH wird den Auftrag nach Buchung aller Leistungen schriftlich mittels einer Auftragsbestätigung bestätigen.

    2.3 Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.

    2.4 Die Preise für alle Lieferungen und Leistungen Dritter werden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger, bei auslän-dischen Leistungsträgern nach dem Wechselkurs des Angebotsdatums erstellt und basieren auf der im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahl.

    Bei Fremdwährungen erfolgt die Rechnungsstellung gemäß des tages-aktuellen Wechselkurses.

    Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich CEBRA EVENT GMBH das Recht der Nachkalkulation vor.

    2.5 Erhöhen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluss die Gestehungskosten, ist CEBRA EVENT GMBH berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.

    2.6 Wird CEBRA EVENT GMBH nur als Vermittler von Leistungen Dritter tätig, so kommt ein Vertrag in Bezug auf die vermittelte Leistung nicht mit CEBRA EVENT GMBH, sondern nur zwischen Auftraggeber und Drittem zustande.

    3. Zahlungen

    3.1 Als Zahlungsweise für Veranstaltungen wird vereinbart:

    a) 30% der Auftragssumme sind nach Auftragserteilung und Erhalt einer Anzahlungsrechnung an CEBRA EVENT GMBH zu zahlen.

    b) Weitere 30% der Auftragssumme sind bis 90 Tage vor Reise-/Veranstaltungsbeginn fällig.

    c) Weitere 30% der Auftragssumme werden 30 Tage vor Reise-/Veranstaltungsbeginn fällig.

    d) Die Restzahlung über 10% sowie darüber hinaus anfallende Kosten (z.B. Getränke) werden mit der Endabrechnung belastet.

    e) Falls anders vereinbart gelten die im Angebot angegebenen Zahlungs-bedingungen.

    3.2 Die Endabrechnung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung und ist bis spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum zu begleichen.

    3.3 Alle Rechnungen sind netto, d.h. ohne Skonto, bei Erhalt fällig.

    3.4 CEBRA EVENT GMBH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahn-gebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

    3.5 Sollten vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlt werden, ist CEBRA EVENT GMBH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    3.6 Eventuelle Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen zu Lasten des Kunden.

    4. Rücktritt des Auftraggebers be Reiseveranstaltungen

    4.1 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so kann CEBRA EVENT GMBH die bis dahin erbrachten Leistungen gegen Nachweis in Rechnung stellen. Spesen und alle Fremd-, Storno- sowie Rücktrittskosten der Leistungsträger sind ungekürzt an CEBRA EVENT GMBH zu zahlen.

    Alternativ Stornierungskosten Drittleistungen:

    Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Gesamtvolums

    Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Gesamtvolums

    Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des Gesamtvolums

    Bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtvolums

    Alternativ Stornierungskosten Agenturhonorar:

    Bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Honorares

    119 – 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des vereinbarten Honorares

    89 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des vereinbarten Honorares

    Ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des vereinbarten Honorares

    4.2 Zahlungen/Vorausleistungen an Leistungsträger die CEBRA EVENT GMBH aus den geleisteten Zahlungen des Auftraggebers erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an CEBRA EVENT GMBH von den betroffenen Leistungsträgern zurückgezahlt werden.

    CEBRA EVENT GMBH ist nicht verpflichtet, wegen der Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diese Ansprüche tritt CEBRA EVENT GMBH an den Auftraggeber ab. Der Auftrag-geber nimmt die Abtretung an.

    4.3 Im Falle einer zeitlichen Verschiebung des Auftrags durch den Auftraggeber bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung entstehen 80% des vereinbarten CEBRA EVENT GMBH Honorarsatzes sowie alle Voraus-leistungen von Leistungsträgern als Umbuchungskosten.

    CEBRA EVENT GMBH ist bemüht, bei Verschiebung der Reise, die Umbuchungskosten so niedrig wie möglich zu halten. Sollte der Auftrag innerhalb der 30-Tage Frist verschoben werden müssen, so gelten ebenfalls die unter 4.1. getroffenen Regelungen.

    4.4 Rücktrittserklärungen oder Änderungsmeldungen werden wirksam mit dem Tag, an dem sie bei CEBRA EVENT GMBH eingehen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel. Rücktritts-, Umbuchungs-und Bearbeitungs-entgelte sind sofort fällig.

    5. Lieferung, Leistung

    5.1 Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Namen der Teilnehmer sowie die vereinbarten Anzahlungen rechtzeitig und vertragsmäßig zur Verfügung gestellt hat.

    5.2 Falls Liefer- und Leistungsverzögerungen und -hindernisse aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Lande-rechte, Grenzschließung, etc.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder von Ereignissen eintreten, die CEBRA EVENT GMBH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von CEBRA EVENT GMBH oder deren Unterlieferanten oder Unterleistungsträgern eintreten, hat CEBRA EVENT GMBH dies auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

    Sie berechtigen CEBRA EVENT GMBH, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und CEBRA EVENT GMBH erklärt, auf absehbare Zeit den Vertrag nicht vollständig erfüllen zu können. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrunds zu

    erklären. CEBRA EVENT GMBH ist im Rücktrittsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasste.

    In jedem Fall aber hat CEBRA EVENT GMBH die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, trägt der Auftraggeber.

    5.3 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertragli-chen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch CEBRA EVENT GMBH veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen. Bei Sonderanfertigungen und Druckerzeug-nissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sowie geringfügige Farbabweichungen und Veränderungen zulässig.

    5.4. Bei individuellen Verlängerungswünschen von Teilnehmern und/oder Namensänderungen nach Reiseunterlagenerstellung erhebt CEBRA EVENT GMBH eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.

    6. Gewährleistung, Garantie

    6.1. Die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von CEBRA EVENT GMBH.

    6.2 Für Schäden des Auftraggebers haftet CEBRA EVENT GMBH grundsätz-lich nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftet CEBRA EVENT GMBH nach Vorstehendem, so ist die Verpflichtung zum Schadenersatz auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatz-ansprüchen Dritter sowie aus sonstigen mittelbaren und Folgeschäden, können nicht verlangt werden.

    6.3 Im Falle von Reiseveranstaltungsleistungen ist die Haftung von CEBRA EVENT GMBH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifa-chen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von CEBRA EVENT GMBH herbeigeführt worden ist oder soweit für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein das Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    6.4 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personenschäden bis EUR 75.000 und bei Sachschäden bis 4.000,- EUR; liegt der Reisepreis über 1333,- EUR ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

    6.5 Ein Schadensanspruch gegen CEBRA EVENT GMBH ist insoweit be-schränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Bestimmungen / Übereinkommen / gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraus-setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder aus-geschlossen ist.

    6.6 Soweit CEBRA EVENT GMBH vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen be-schränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen gelten auch für Luftbeför-derungen, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen.

    6.7 Kommt CEBRA EVENT GMBH bei Schiffsreisen die Stellung eines ver-traglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestim-mungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes; insbesondere ist die Haftung auf die jeweils zulässigen Mindestbeträge gem. § 664 HGB (nebst Anlagen) und § 4 a BinnSchG beschränkt.

    6.8 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich CEBRA EVENT GMBH gegenüber dem Reisen-den auf diese Vorschriften berufen.

    6.9 CEBRA EVENT GMBH haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind (Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen).

    6.10 Vermittelt CEBRA EVENT GMBH ausdrücklich im fremden Namen, so haftet CEBRA EVENT GMBH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

    6.11 Bei Sachleistungen hat der Auftraggeber die empfangene Leistung/Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen leistet CEBRA EVENT GMBH nach ihrer Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile.

    Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber CEBRA EVENT GMBH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Ver-fügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

    7. Eigentumsvorbehalt

    CEBRA EVENT GMBH behält sich das Eigentum an allen Lieferungen und Leistungen vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.

    8. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte, Design

    8.1 Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von CEBRA EVENT GMBH erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Präsentationen, Konzeptionen und dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftli-cher Vereinbarung bei CEBRA EVENT GMBH. Vorschläge des Auftragge-bers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

    Die Nutzungsrechte des Auftraggebers richten sich ausschließlich nach der mit CEBRA EVENT GMBH getroffenen Vereinbarung. Mangels ausdrückli-cher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Wiederholungs-nutzungen oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig.

    8.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion von Werbemitteln und Drucksachen Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. CEBRA EVENT GMBH behält den Vergütungsanspruch auch für bereits begonnene Arbeiten.

    8.3 CEBRA EVENT GMBH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die CEBRA EVENT GMBH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von CEBRA EVENT GMBH geändert werden.

    9. Datenschutz

    9.1 Die Verarbeitung von Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestim-mungen über den Datenschutz.

    9.2 Die Aufbewahrung von Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und gegen gesondertes Entgelt. Für Versi-cherungsschutz hat der Auftraggeber selbst zu sorgen.

    9.3 CEBRA EVENT GMBH ist berechtigt, Exemplare gelieferter Waren oder sonstiger Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. CEBRA

    EVENT GMBH kann auf Vertragserzeugnissen ohne Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Form auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur schriftlich verweigern.

    10. Übertragung von Rechten, anzuwendendes Recht und Teilwirksamkeit

    10.1 Der Auftraggeber darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von CEBRA EVENT GMBH nicht auf Dritte übertragen.

    10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBL 1 1973 1, 856 ff v. 868 ff).

    10.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

    11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz von CEBRA EVENT GMBH.